Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Bauleitplanverfahren der Stadt Datteln aufgelistet. Dabei geht es um Grundstücke, für die die Stadt Datteln einen Bebauungsplan aufstellt. Mit Bebauungsplänen legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.
Für die Bauleitplanverfahren ist es nach Paragraf 3 des Baugesetzbuchs vorgeschrieben, dass die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt wird. Dabei haben Sie als Bürger*innen die Möglichkeit, sich zu informieren und eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Ihre Stellungnahme wird von der Stadtverwaltung geprüft. Der Rat wägt anschließend ab und entscheidet, ob er der Stellungnahme folgt und die Planung geändert oder ob der Bauleitplan unverändert beschlossen wird.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 - Zechenwald
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5a – Gewerbepark Hötting –
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5b – Hötting Süd –
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 22 "Wohnen an der Marienstraße"
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 - Am Esbusch
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64a - Im Wehling -
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94 - Sutumer Bach -
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 "Ehemaliges Ostringstadion"
Außenbereichssatzung "Zum Gutacker" (Der Beschluss zur Aufstellung der Außenbereichssatzung wurde in der Ratssitzung am 3.7.2024 aufgehoben)
5. Änderung des Flächennutzungsplans - Golfplatz am Haardrand
4. Änderung des Flächennutzungsplans: „Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße“
3. Änderung des Flächennutzungsplans: „Ehemaliges Ostringstadion“
2. Änderung des Flächennutzungsplans: „Wohngebiet Meckinghover Weg“
1. Änderung des Flächennutzungsplans: „Erweiterung Campingplatz Wehlingsheide“