Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise formlos abgeben

Meldungen von Hinweisgebenden im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 können bei der internen Meldestelle (Fachdienst Rechtsamt/Vergabestelle) formlos über folgende Meldekanäle abgegeben werden:

Post
-Vertraulich-
Stadt Datteln
Interne Meldestelle für Hinweisgebende
Genthiner Straße 8
45711 Datteln

Einwurf
Im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, in den vor der Durchgangstür zum Rechtsamt/Vergabestelle (2. OG, Zimmer 2.20 und 2.21) angebrachten Postkasten.

E-Mail
interne.meldestelle@stadt-datteln.de

Telefonisch
02363/107-387

In persönlicher Besprechung
Im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Raum 2.20 (2. OG)