Hundeauslaufflächen
Auf den Auslaufflächen dürfen Sie Hunde unangeleint laufen lassen, soweit das Landeshundegesetz keine Anleinpflicht für bestimmte Rassen vorschreibt und es von dieser Verordnung keine Ausnahmen gibt. Die Auslaufflächen sind - bis auf eine - nicht eingezäunt.
Auf Waldwegen dürfen Hunde laut Paragraph 2 Landesforstgesetz NRW ohne Leine laufen. Allerdings ist es ratsam, während der Jagdzeit eine Leine zu benutzen. Außerhalb der Hundeauslaufflächen müssen alle Hunde angeleint sein!
Zwischen Möllerskamp und Dümmerbach
Erreichbar über Theiheide/Am Busch/Jahnstraße über den Fußweg am Dümmerbach sowie über den Heideweg und die Dümmerbrücke. Diese Hundesausläuffläche ist eingezäunt bzw. mit einer Hecke bepflanzt.
Nutzungszeiten: täglich von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 18.30 Uhr