Mietspiegel
Orientierungshilfe für die Höhe der Miete
Ein Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum ist eine Orientierungshilfe, die es den Mietparteien vereinfachen soll, die Höhe der Miete eigenverantwortlich zu vereinbaren. Er kann darüber hinaus als Nachweis der ortsüblichen Miete bei beabsichtigten Mietpreiserhöhungen herangezogen werden. Der Nachweis der ortsüblichen Miete kann jedoch auch in anderer Weise erfolgen.
Die Überprüfung des Mietspiegels wird voraussichtlich im 4. Quartal 2026 erfolgen. Mit der Veröffentlichung des aktualisierten Mietspiegels ist daher im 1. Quartal 2027 zu rechnen.