Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 - Ehemaliges Ostringstadion -
Der Rat der Stadt Datteln hat am 27.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 125 – Ehemaliges Ostringstadion – aufzustellen.
Ziel des Verfahrens ist nach der Aufgabe der Nutzung des Sportplatzes der Fläche eine sinnvolle Nachnutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund der in Datteln bestehenden anhaltenden Wohnungsnachfrage plant die Verwaltung die Errichtung von Wohnungen in Geschossbauweise mit Anteilen öffentlich geförderter Wohnungen sowie die Errichtung von familiengerechten Einfamilienhäusern in flächenschonender Bauweise. Dabei spielt die Umsetzung von Leitlinien einer sozialgerechten Siedlungsentwicklung durch die Förderung einer sozial- und altersgemischten Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur sowie die Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in den Bereichen Mobilität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Energieversorgung sowie Regenwasserbewirtschaftung und wassersensible Siedlungsentwicklung eine wichtige Rolle. Angestrebt wird eine attraktive und fußläufige Anbindung sowohl an die Nahversorgungs- und sozialen Einrichtungen im unmittelbaren Umfeld als auch an den angrenzenden Volksparks sowie an den Dattelner Mühlenbach.
Erklärung der verschiedenen Varianten:
Während der frühzeitigen Beteiligung liegen drei bzw. sechs verschiedene Varianten für die Planungen im Bereich des Ehemaligen Ostringstadions aus.
Grundsätzlich unterscheiden sich die drei Grundvarianten (V1, V2, V3) dahingehend, dass in Variante 1 eine Quartiersgarage parallel zur B 235 mit Anbindung über einen Kreisverkehr angedacht ist. Während in Variante 2 die Quartiersgarage nördlich der Straße „Am Alten Stadion“ und somit ohne die Umsetzung eines Kreisverkehrs geplant ist. In Variante 3 wird die Planung ohne eine solche Quartiersgarage dargestellt.
Zu jeder der drei Grundvarianten wurde eine Untervariante (V1.1, V2.1, V3.1) erstellt, um den Umgang mit den Abständen zu den nördlich und nordöstlich angrenzenden als Wald klassifizierten Flächen darzustellen. Dies ist damit zu begründen, dass gemäß dieser Flächenklassifizierung ein 30-Meter-Abstand zu Wohnbebauung eingehalten werden muss.
Als nächster Verfahrensschritt hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom
7.10.2024 bis einschließlich 27.10.2024
im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.25 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:
montags und mittwochs 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
donnerstags 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
dienstags und freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 7.10.2024 bis einschließlich 27.10.2024 bei der Stadt Datteln einreichen:
- schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
- mündlich zur Niederschrift in Raum 2.25, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
- per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, die Begründung, drei Entwurfsvarianten und die bereits vorliegenden Gutachten.
Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und um Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 27.10.2024 aufgefordert.
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de oder alternativ postalisch an die Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln.