Bauleitplanverfahren
Ausweisung als Sondergebiet "Campingplatz- und Wochenendhausgebiet"

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 – Am Esbusch

Der Betreiber des Campingplatzes Haard-Camping (In den Wellen 30, Datteln) ist an die Stadt Datteln mit der Bitte herangetreten, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 57 – Am Esbusch zu ändern. Die Änderung zielt darauf ab, eine im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Fläche für die Landwirtschaft, die heute als Pferdeweide genutzt wird, der Betriebsfläche des Campingplatzes zuzuschlagen.

Auf der Erweiterungsfläche sollen vornehmlich zusätzliche Stellplätze für Reisemobile und Caravane angelegt werden. Die Änderung umfasst ebenfalls die bestehende Teilfläche des Rondells, die innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches am nordwestlichen Ende des Campingplatzes liegt. Der Geltungsbereich wird begrenzt von der Redder Straße im Norden, der Straße In den Wellen im Westen, der bestehenden Campingplatzzufahrt im Süden und einer bestehenden Wiese im Osten.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln sieht für den ganzen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 – Am Esbusch ein Sondergebiet Campingplatzgebiet vor. Damit entspricht die beabsichtigte Änderung den vorgesehenen Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Die Erweiterung der Betriebsfläche wird erforderlich, da die Nachfrage nach Stellplätzen für Reisemobile das bestehende Angebot deutlich übersteigt. Der Campingplatzbetreiber beabsichtigt, dadurch neben dem Angebot für Dauercamping das touristische Potenzial an Kurzzeitgästen (i.d.R. ein bis zwei Übernachtungen) als zweites Standbein weiterzuentwickeln. Aus Sicht der Stadtentwicklung bieten Kurzzeitgäste ein hohes ökonomisches Potenzial, da sie im Rahmen ihres Besuchs überwiegend gastronomische und touristische Angebote vor Ort aufsuchen. Betriebe in Datteln mit dieser Angebotsstruktur erfahren dementsprechend eine Nachfragestärkung.

Bisherige Verfahrensschritte
  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: 24.06.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 09.08.2021 – 20.08.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 16.08.2021 – 13.09.2021
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Das Bild zeigt den Übersichtsplan für die Änderung des Bebauungsplans Am Eschbusch

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Johanna Merten

Stadtplanung