2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Wohngebiet Meckinghover Weg
Der Rat der Stadt Datteln hat am 26.04.2023 beschlossen, für den Flächennutzungsplan in Meckinghoven ein Änderungsverfahren durchzuführen.
Im Bereich Meckinghoven gibt es bereits den Bebauungsplan Nr. 22, der seit 2001 rechtskräftig ist und aus diversen Gründen bis heute nicht realisiert wurde.
Aufgrund steigender Nachfrage an Wohnraum und fehlender ausreichender Wohnflächenreserven ist es geplant, den Bebauungsplan Nr. 22 durch ein Änderungs- und Erweiterungsverfahren an veränderte Wohnbedürfnisse anzupassen.
Ziel ist es, im gesamten Plangebiet eine möglichst große Bandbreite an Wohnformen zu bieten, die den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Das städtebauliche Konzept sieht daher eine Mischung verschiedener Bautypologien und Wohnungsangebote vor. Hierzu gehören Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.
Langfristig ist es vorgesehen, das Wohngebiet Richtung Süden auszudehnen, um einen definierten Siedlungsabschluss Richtung Westen zu erhalten und weitere Wohnraumreserven zu sichern. Die südliche Erweiterung wird über ein zusätzliches Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 22a entwickelt, mit dem im Anschluss an die Fertigstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 begonnen wird. Ein Aufstellungsbeschluss wird zum späteren Zeitpunkt gefasst.
Gemäß § 8 Abs.2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dabei sollen die derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes wie Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für den Gemeinbedarf und z.T. Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz in Wohnbauflächen umgewandelt werden.
Als ersten Verfahrensschritt hat der Rat am 26.04.2023 beschlossen, für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Die bereits vorliegenden Entwurfsunterlagen werden hierzu im Internet veröffentlicht und liegen in der Zeit vom
08.07.2024 bis einschließlich 26.07.2024
im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.24 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:
montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung ist grundsätzlich möglich.
Einreichen von Stellungnahmen
Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist (08.07.2024 bis einschließlich 26.07.2024) bei der Stadt Datteln einreichen:
- schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
- mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunde
- per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, den Planentwurf, die Begründung und die bereits vorliegenden Gutachten.
Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 26.07.2024 aufgefordert.
Elisabeth Grote
Tel. 02363/107-340
E-Mail: elisabeth.grote@stadt-datteln.de
Michaela Peeters
Tel. 02363/107-278
E-Mail: michaela.peeters@stadt-datteln.de