BAULEITPLANVERFAHREN
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

5. Änderung des Flächennutzungsplans - Golfplatz am Haardrand

Bereits seit längerer Zeit wird die Planung für die Errichtung eines Golfplatzes am Haardrand auf dem Grundstück der ehemaligen Flakstation „In den Wellen“ in Zusammenarbeit mit dem Investor, seinem Planer und den fachlich zuständigen Behörden vorbereitet. Aufgrund einer ausgewiesenen Schutzkategorie in dem zum damaligen Zeitpunkt rechtskräftigen Regionalplan Emscher-Lippe ist die Planung jedoch gescheitert. Eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung war nicht gegeben, da die relevanten Flächen als militärisch zweckgebundener Waldbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Natur (BSN) festgelegt war. Diese Festlegung stand der Darstellung eines Sondergebiets sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ entgegen.

Mit der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und seinem Feststellungsbeschluss vom 10.11.2023 hat sich die Kategorie der Schutzwürdigkeit jedoch zugunsten des Vorhabenträgers geändert. Das Planungsziel für das Vorhaben ist die weitere Aufwertung des Haardvorlandes und der Haard für Freizeit und Erholung der lokalen und regionalen Bevölkerung sowie die Schaffung eines weiteren Freizeitangebots für die Gäste und Besucher des Landhotels. Darüber hinaus sieht auch der Naturpark Hohe Mark in einer Stellungnahme zum Vorhaben eine Erweiterung des Spektrums der Nutzungsmöglichkeiten in der Haard und im Haardvorland, die bisher durch Nutzungen wie das Wandern, Reiten, Mountainbiken, Walken und ähnliche Freiraumaktivitäten geprägt sind, als eine Bereicherung für den Naturpark Hohe Mark – Westmünsterland an. Ein weiteres Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der Bestandsgebäude im vorderen Bereich des Quartiers.

Der vorgesehene Geltungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Golfplatz am Haardrand“ umfasst das Grundstück der ehemaligen Flakstation und weitere angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Die Erschließung erfolgt durch die bereits vorhandene Anbindung an die Straße „In den Wellen“. Es handelt sich um eine Sackgassenlage.

Der Rat der Stadt Datteln hat die Einleitung des Änderungsverfahrens am 21.2.2024 beschlossen. Der Beschluss wurde am 31.5.2024 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 3.6.2024 bis einschließlich 2.7.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden per E-Mail vom 29.5.2024 um Stellungnahme bis zum 2.7.2024 gebeten.

Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Bebauungsplan und dessen Begründung teilweise berücksichtigt. Der Rat der Stadt Datteln hat in seiner Sitzung am 25.6.2025 die Planung gebilligt und beschlossen, den Planentwurf und die dazugehörigen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Die Unterlagen stehen auf dieser Seite zur Einsicht bzw. zum Download bereit. Die Unterlagen liegen zusätzlich vom 

1.9.2025 bis einschließlich 1.10.2025

im Rathaus der Stadt Datteln aus, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.22 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:

montags und mittwochs: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8.30 – 12.00 Uhr

Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.

Einreichen von Stellungnahmen

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Die auf dieser Seite genannten Ansprechpartner*innen stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung. Sie haben während der Auslegungsfrist außerdem die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, zum Beispiel: 

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit aufgefordert, zum Planentwurf und zur Begründung bis zum 1.10.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de oder alternativ postalisch an die Stadt Datteln, Fachdienst Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln.

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Übersichtsplan zur 5. FNP-Änderung "Golfplatz am Haardrand"
Planunterlagen (Vorentwürfe) zum Herunterladen:
Ihre Ansprechpartner*innen

Christopher Schmalenbeck, Tel. 02363/107-344
E-Mail: christopher.schmalenbeck@stadt-datteln.de

Michaela Peeters, Tel. 02363/107-278,
E-Mail: michaela.peeters@stadt-datteln.de

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Christopher Schmalenbeck

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Michaela Peeters

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