8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 Datteler Berg II
Der Rat der Stadt Datteln hat am 15.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 – Datteler Berg II - gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gelände der Redder Straße 70 und ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Entwicklung des Standortes mit Einfamilien-, Reihenhäusern und zwei Zweifamilienhäusern vor. In der Umsetzung werden hier freifinanzierte als auch geförderte Wohnungen entstehen. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Datteln wird gem. § 13 a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Rat der Stadt Datteln hat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Hierzu sind die bereits vorliegenden Planunterlagen (Vorentwürfe) sowie Gutachten vom 22.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.23 (Fachdienst Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus.
montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Die unten genannten Ansprechpartner*innen stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung. Sie haben während der Auslegungsfrist außerdem die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, z. B.
- schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
- mündlich zur Niederschrift in Raum 2.23, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, oder
- per E-Mail: beteiligung@stadt-datteln.de
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 06.10.2025 aufgefordert.