BAULEITPLANVERFAHREN
– Hötting Süd –

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5b

Der Rat der Stadt Datteln hat am 13.9.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5b – Hötting Süd - beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gelände des ehemaligen Mercedes Benz Autohauses Fritz Schopp und ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt. 

Mit der Verlagerung des Autohauses im Jahre 2021 verblieb die Fläche zunächst weitgehend ungenutzt. Aufgrund eines Eigentümerwechsels ist nun eine Neubebauung der Fläche geplant.

Das städtebauliche Konzept sieht ein gemischtes urbanes Quartier mit verschiedenen Wohnformen sowie gewerblichen Einheiten in einer offenen Blockbebauung vor. Hierbei sollen insbesondere auch barrierefreie Wohnungen und betreute Wohnangebote geschaffen werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 12.8.2024 bis einschließlich 9.9.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden per E-Mail vom 9.7.2024 um Stellungnahme bis zum 16.8.2024 gebeten.

Im Anschluss wurde die Planung weiter ausgearbeitet und eine Umweltprüfung durchgeführt. Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Bebauungsplan und dessen Begründung teilweise berücksichtigt. Einige für die Planung relevante Sachverhalte wurden gutachterlich untersucht. Der Rat der Stadt Datteln hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Planung gebilligt und beschlossen, den Planentwurf und die dazugehörigen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Die Unterlagen stehen auf dieser Internetseite (rechte Spalte) zur Einsicht oder zum Download bereit. Die Unterlagen liegen zusätzlich im Zeitraum vom

6.1.2025 bis einschließlich 5.2.2025

im Rathaus der Stadt Datteln aus, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.22 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:

montags und mittwochs: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8.30 – 12.00 Uhr

Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.

Einreichen von Stellungnahmen

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Die unten genannten Ansprechpartner*innen stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung. Sie haben während der Auslegungsfrist außerdem die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, z. B.

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit aufgefordert, zum Planentwurf und zur Begründung bis zum 24.1.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de oder alternativ postalisch an die Stadt Datteln, Fachdienst Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln.

Kontakt

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Christopher Schmalenbeck

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Christina Nitz

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Michaela Peeters

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