Auslegung des Planentwurfs und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 115 - Arbeiten im Park am Dortmund-Ems-Kanal (Nachnutzung Kraftwerk Datteln 1-3)
Der Rat der Stadt Datteln hat am 24.6.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 115 – Arbeiten im Park am Dortmund-Ems-Kanal (Nachnutzung Kraftwerk Datteln 1-3) – aufzustellen. Ziel ist es, das Gelände des ehemaligen Kraftwerkes Datteln 1-3 einer gewerblichen Nutzung zuzuführen und dafür eine rechtskräftige Grundlage zu schaffen. Angestrebt wird die Entwicklung von Gewerbeflächen sowie die Entwicklung eines durchgehenden Grünzuges als Parklandschaft mit Aufenthaltsflächen und Fuß- und Radwegeverbindungen. Dabei wird ein ausgewogenes Verhältnis von Gewerbe- und Grünflächen im Geltungsbereich berücksichtigt.
Die Anlagen des Altkraftwerkes auf der Fläche sind stillgelegt. Nach der Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4 im Jahr 2020 erfolgt im Sinne des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a der vollständige Rückbau des Altkraftwerks Datteln 1-3 und die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung der Nachnutzung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs wurde vom 10.5.2021 bis einschließlich zum 31.5.2021 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20.5.2021 gebeten, bis zum 25.6.2021 zur Planung Stellung zu beziehen.
Als nächster Verfahrensschritt hat der Rat am 15.5.2024 beschlossen, den Planentwurf des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung inklusive Umweltbericht zu billigen und einschließlich der Anlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Entwurfsunterlagen liegen vom
21.5.2024 bis einschließlich 21.6.2024
im Rathaus der Stadt Datteln aus, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.25 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung:
montags und mittwochs: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8.00 – 12.00 Uhr
Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 21.5.2024 bis einschließlich 21.6.2024 bei der Stadt Datteln einreichen:
- schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
- mündlich zur Niederschrift in Raum 2.25, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
- per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, den Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes, die erforderlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Übersichtsplan BP 115
- Planentwurf BP 115
- Textliche Festsetzungen BP 115
- Begründung BP 115
- Umweltbericht BP 115
- Abwägung frühzeitige Beteiligung BP 115
- Entwässerungsplanung
- Erschließungsplanung
- Artenschutzprüfung Stufe 2
- Bodengutachten
- Grundwasseruntersuchung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehrsuntersuchung
Johanna Merten, Tel. 02363/107-359, E-Mail: johanna.merten@stadt-datteln.de
Michaela Peeters, Tel. 02363/107-278, E-Mail: michaela.peeters@stadt-datteln.de
Die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung ist grundsätzlich möglich.