BAULEITPLANVERFAHREN
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 - Zechenwald

Anlass des Aufstellungsverfahrens ist der signifikante Stellplatzmangel für Patienten, Besucher und Mitarbeiter der Vestischen Kinder- und Jugendklinik. Die Kapazität des derzeit an der Herdieckstraße vorhandenen Parkplatzes ist bereits seit Langem nicht mehr ausreichend. Ziel des Verfahrens ist es daher, zu klären, inwieweit die vorhandene Stellplatzanlage um weitere Stellplätze erweitert werden kann. In der Diskussion sind dabei insbesondere zwei Varianten: Zum einen die Erweiterung/ Ergänzung des bestehenden Parkplatzes um weitere Flächen. Zum anderen die Überbauung des bestehenden Parkplatzes durch eine Hochgarage bzw. ein Parkdeck.

Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst eine topografisch abgegrenzte Teilfläche des ehem. Zechen- und Kokereistandortes Emscher-Lippe. Das Areal wird begrenzt im Westen durch die Castroper Straße, im Norden durch die Herdieckstraße und grenzt durch einen Geländesprung im Süden an die Wohnbebauung der Meistersiedlung sowie an das höher gelegene Landschaftsbauwerk. Das Areal umfasst die bestehende Stellplatzanlage der Vestischen Kinder- und Jugendklinik sowie Waldflächen und ist bauplanungsrechtlich überwiegend als Außenbereich (§ 35 BauGB) einzuordnen.

Der Rat der Stadt Datteln hat die Einleitung des Aufstellungsverfahrens ursprünglich am 23.7.2003 beschlossen. Der Beschluss wurde am 31.7.2003 bekannt gemacht. In der Folgezeit wurde bereits eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Das Verfahren wurde jedoch nicht weitergeführt.

Am 27.11.2019 hat der Rat der Stadt Datteln einen erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Datteln hat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die bereits vorliegenden Planunterlagen werden hierzu im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich in der Zeit

vom 3.6.2024 bis einschließlich 2.7.2024

im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.22 (Fachdienst Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus.

montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.

Sie haben die Möglichkeit sich an der Planung zu beteiligen. Die in der rechten Spaltet genannten Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung. Sie haben während der Auslegungsfrist außerdem die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben, z.B. 

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.22, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, oder
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und um Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 2.7.2024 aufgefordert.

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Plan für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 - Zechenwald
Planunterlagen (Vorentwürfe) zum Herunterladen:
Ihre Ansprechpartner*innen

Christopher Schmalenbeck
Tel. 02363/107-344

E-Mail: christopher.schmalenbeck@stadt-datteln.de

Michaela Peeters
Tel.02362/107-278

E-Mail: michaela.peeters@stadt-datteln.de

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Christopher Schmalenbeck

Stadtplanung
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Michaela Peeters

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