Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 – Sutumer Bach –
Die Stadt Datteln hat am 25.09.2024 dem geänderten Entwurf und der Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 94 unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde haben sich für die Festsetzung des externen naturschutzrechtlichen Ausgleichs Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum ersten Auslegungsverfahren haben sich nachstehende Änderungen ergeben:
Im Planentwurf unter Punkt 8.7 – Externe ökologische Kompensationsmaßnahmen - wird nun festgesetzt, dass der erforderliche externe, ökologische Ausgleich anstatt ursprünglich aus einer zuvor realisierten Ökopoolfläche nun aus zwei bereits realisierten Ökopoolflächen in Anspruch genommen wird. Dies ergab sich aus einer aktuellen Überprüfung der bereits getätigten Abbuchungen der letzten Jahre aus dem Ökopool in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen aus der hervorging, dass in der ursprünglich vorgesehenen Ökopoolfläche südlich der Zentraldeponie nicht mehr genügend Wertepunkte zur Verfügung stehen. Das entstehende Kompensationsdefizit wird nun über zwei Wertpunktequellen ausgeglichen. Die näheren Ausführungen sind dem Planentwurf unter der Festsetzung Punkt 8.7 „Externe ökologische Kompensationsmaßnahmen“, in der Begründung dem Kapitel 8.1 „Ökologische Eingriffsregelung“ sowie dem Umweltbericht, Kapitel 4.4 „Externe Ausgleichsflächen“ zu entnehmen.
Die rot dargestellten Ergänzungen zur festgesetzten Anpflanzung von Einzelbäumen sowie der Hinweis zu den näheren Bestimmungen im Umweltbericht im Bebauungsplanentwurf sind zum besseren Verständnis ebenfalls nachträglich eingefügt.
Der überarbeitete Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB liegen in der Zeit vom
07.10.2024 bis einschließlich 18.10.2024
im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.24 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:
montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist (07.10.2024 bis einschließlich 18.10.2024) bei der Stadt Datteln einreichen:
- schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
- mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
- per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, den überarbeiteten Planentwurf, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB.
Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten (rot dargestellt) abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf den zuvor genannten Auslegungszeitraum verkürzt wird. Die in der Begründung blau dargestellten Änderungen sind nachrichtlich vorgenommen worden und bedürfen keiner erneuten Auslegung bzw. Einholung von Stellungnahmen.
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel vorgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Elisabeth Grote, Tel. 02363/107-340, E-Mail: elisabeth.grote@stadt-datteln.de
Johanna Merten, Tel. 02363/107-359, E-Mail: johanna.merten@stadt-datteln.de
Die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung ist grundsätzlich möglich.