7. Änderung des Flächennutzungsplans – Gewerbepark Hötting
Der Rat der Stadt Datteln hat am 25.6.2025 die Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbepark Hötting - beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Gewerbegebiet im nördlichen Teil des Stadtteils Hötting rund um die Industriestraße zwischen B235 (Ostring) und Höttingstraße und ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt.
Der Bereich ist heute durch ein Nebeneinander von Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Wohnnutzungen geprägt. Mit der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen städtebaulichen Struktur beabsichtigt. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5a „Gewerbepark Hötting“ durchgeführt.
Der Rat der Stadt Datteln hat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die bereits vorliegenden Planunterlagen (Vorentwürfe) werden im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich vom 1.9.2025 bis einschließlich 15.9.2025 im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.22 (Fachdienst Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus.
montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Die auf dieser Seite genannten Ansprechpartner*innen stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist haben Sie außerdem die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, zum Beispiel:
- schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
- mündlich zur Niederschrift in Raum 2.22, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, oder
- per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und um Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 11.8.2025 aufgefordert.