BAULEITPLANVERFAHREN
Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche

4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich – Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße

Der Rat der Stadt Datteln hat am 13.3.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 123 „Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich der 4. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Fläche der ehemaligen Gärtnerei Balan in Datteln Horneburg. Der Grundstückseigentümer ist auf die Stadt Datteln mit dem Vorschlag zugekommen, die Fläche als kleinteilige Wohnbaufläche zu entwickeln und auf dieser Fläche fünf bis sechs Einzel- oder Doppelhäuser vorzusehen. Die Erschließung erfolgt durch eine vorhandene Stichanbindung an die Horneburger Straße. Die Verwaltung steht diesem Vorschlag zur Stärkung des Ortsteils Horneburg sowie zur gestalterischen Abrundung des Siedlungsrandes an der Stadtgrenze zu Oer-Erkenschwick positiv gegenüber.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan vom 11.6.2021 ist die Fläche der ehemaligen Gärtnerei als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Aufgrund oben genannter Planungsvorstellungen ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Der gesamte Bereich innerhalb des Geltungsbereiches soll von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Der Geltungsbereich der 4. Flächennutzungsplanänderung ist zum großen Teil identisch mit dem Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 123 „Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße“.

Das Planverfahren ist im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich und liegt im öffentlichen Interesse der Stadt Datteln. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 „Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße“ sollen parallel durchgeführt werden.

Bisherige Verfahrensschritte

Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: 21.2.2024


Parallelverfahren

Bebauungsplan Nr. 123 – Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße

Kontakt

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Johanna Merten

Stadtplanung