BAULEITPLANVERFAHREN
Golfplatz am Haardrand

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 - Golfplatz am Haardrand

Bereits seit längerer Zeit wird die Planung für die Errichtung eines Golfplatzes am Haardrand auf dem Grundstück der ehemaligen Flakstation „In den Wellen“ in Zusammenarbeit mit dem Investor, seinem Planer und den fachlich zuständigen Behörden vorbereitet. Aufgrund einer ausgewiesenen Schutzkategorie in dem zum damaligen Zeitpunkt rechtskräftigen Regionalplan Emscher-Lippe, ist die Planung jedoch gescheitert. Eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung war nicht gegeben, da die relevanten Flächen als militärisch zweckgebundener Waldbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Natur (BSN) festgelegt war. Diese Festlegung stand der Darstellung eines Sondergebietes sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ entgegen.

Mit der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und seinem Feststellungsbeschluss vom 10.11.2023, hat sich die Kategorie der Schutzwürdigkeit jedoch zugunsten des Vorhabenträgers geändert. Das Planungsziel für das Vorhaben ist die weitere Aufwertung des Haardvorlandes und der Haard für die Freizeit und Erholung der lokalen und regionalen Bevölkerung sowie die Schaffung eines weiteren Freizeitangebotes für die Gäste und Besucher des Landhotels. Darüber hinaus sieht auch der Naturpark Hohe Mark in einer Stellungnahme zum Vorhaben eine Erweiterung des Spektrums der Nutzungsmöglichkeiten in der Haard und im Haardvorland, die bisher durch Nutzungen wie das Wandern, Reiten, Mountainbiken, Walken und ähnliche Freiraumaktivitäten geprägt sind, als eine Bereicherung für den Naturpark Hohe Mark – Westmünsterland an. Ein weiteres Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der Bestandsgebäude im vorderen Bereich des Quartiers.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans für den Bereich „Golfplatz am Haardrand“ umfasst das Grundstück der ehemaligen Flakstation und weitere angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Die Erschließung erfolgt durch die bereits vorhandene Anbindung an die Straße „In den Wellen“. Es handelt sich um eine Sackgassenlage.

Der Rat der Stadt Datteln hat die Einleitung des Aufstellungsverfahrens am 27.11.2012 beschlossen. Der Beschluss wurde am 11.09.2015 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 21.09.2015 bis einschließlich 09.10.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden per Schreiben vom 12.06.2014 um Stellungnahme gebeten und zu einem Scoping-Termin eingeladen, welcher am 02.07.2014 durchgeführt wurde.

Nach der frühzeitigen Beteiligung konnte das Verfahren aus den o.g. Gründen zunächst weitergeführt werden. Mit Rechtskraft des Regionalplan Ruhr am 28.02.2024 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Bebauungsplan und dessen Begründung teilweise berücksichtigt. Sämtliche Unterlagen wurde auf Aktualität geprüft und zum Teil überarbeitet.

Der Rat der Stadt Datteln hat die Planung in seiner Sitzung am 25.06.2025 gebilligt und beschlossen, den Planentwurf und die dazugehörigen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zum Vorentwurf geringfügig verkleinert.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Die Unterlagen stehen auf dieser Internetseite (rechte Spalte) zur Einsicht oder zum Download bereit. Die Unterlagen liegen zusätzlich im Zeitraum vom 

1.9.2025 bis einschließlich 1.10.2025

im Rathaus der Stadt Datteln aus, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.22 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:

montags und mittwochs: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8.30 – 12.00 Uhr

Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.

Einreichen von Stellungnahmen

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Die in der rechten Spalte genannten Ansprechpartner*innen stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung. Sie haben während der Auslegungsfrist außerdem die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, z. B. 

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden hiermit aufgefordert, zum Planentwurf und zur Begründung bis zum 1.10.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de oder alternativ postalisch an die Stadt Datteln, Fachdienst Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln.

Kontakt

Image
Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Christopher Schmalenbeck

Stadtplanung
Image
Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Michaela Peeters

Stadtplanung