BAULEITPLANVERFAHREN
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

3. Änderung des Flächennutzungsplans – Wohnbebauung ehemaliges Ostringstadion –

Der Rat der Stadt Datteln hat am 19.6.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Datteln für den Bereich – Wohnbebauung ehemaliges Ostringstadion – zu ändern. Mit der Aufstellung des parallellaufenden Bebauungsplanes soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden.

Ziel des Verfahrens ist nach der Aufgabe der Nutzung des Sportplatzes der Fläche eine sinnvolle Nachnutzung zuzuführen. Vor dem Hintergrund der in Datteln bestehenden anhaltenden Wohnungsnachfrage plant die Verwaltung die Errichtung von Wohnungen in Geschossbauweise mit Anteilen öffentlich geförderter Wohnungen sowie die Errichtung von familiengerechten Einfamilienhäusern in flächenschonender Bauweise. Dabei spielt die Umsetzung von Leitlinien einer sozialgerechten Siedlungsentwicklung durch die Förderung einer sozial- und altersgemischten Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur sowie die Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in den Bereichen Mobilität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Energieversorgung sowie Regenwasserbewirtschaftung und wassersensible Siedlungsentwicklung eine wichtige Rolle. Angestrebt wird eine attraktive und fußläufige Anbindung sowohl an die Nahversorgungs- und sozialen Einrichtungen im unmittelbaren Umfeld als auch an den angrenzenden Volksparks sowie an den Dattelner Mühlenbach. 

Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan vom 11.6.2021 ist die Fläche des Ostringstadions als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aufgrund oben genannter Planungsvorstellungen ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Der gesamte Bereich innerhalb des Geltungsbereiches soll von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 125. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 – Ehemaliges Ostringstadion – sollen parallel durchgeführt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Als nächster Verfahrensschritt hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.  

Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom 

7.10.2024 bis einschließlich 27.10.2024

im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.25 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:

montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

Einreichen von Stellungnahmen

Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 7.10.2024 bis einschließlich 27.10.2024 bei der Stadt Datteln einreichen:

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.25, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de

Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, die Begründung sowie den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans. 

Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und um Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 27.10.2024 aufgefordert.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de oder alternativ postalisch an die Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln.

Kontakt

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Johanna Merten

Stadtplanung
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Michaela Peeters

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