Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53
Der Rat der Stadt Datteln hat am 3.7.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 – Campingplatz Mahlenburger Weg – beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gelände des bestehenden Campingplatzes am Mahlenburger Weg und ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt.
Der Campingplatz ist 1969, wie zu der damaligen Zeit eine Vielzahl von Plätzen, ohne planungsrechtliche Grundlage entstanden. Bereits in den 70er Jahren gab es erfolglose Versuche, diese Campingplätze über die Aufstellung von Bebauungsplänen zu sichern. Im Flächennutzungsplan der Stadt Datteln von 1991 wurde der Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Campingplatzgebiet“ dargestellt. Allerdings wurde die Fläche (neben anderen) von der Genehmigung der Bezirksregierung Münster ausgenommen. Um die Jahrtausendwende herum wurde ein neuer Versuch gestartet, für den Campingplatz einen Bebauungsplan aufzustellen. Auch dieses Verfahren wurde jedoch nicht fortgeführt.
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Datteln im Jahr 2021 wurde der Standort erneut als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Campingplatzgebiet“ dargestellt und genehmigt. Somit besteht nunmehr die Möglichkeit, diesen über die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans planungsrechtlich zu sichern.
Derzeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet, mit dem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden soll. Ein Termin für die Beteiligung steht derzeit noch nicht fest. Der Beteiligungszeitraum wird vorab im Amtsblatt der Stadt Datteln bekannt gemacht.
Aufstellungsbeschluss: 3.7.2024