Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 – Wohnen an der Marienstraße

Der Rat der Stadt Datteln hat am 26.4.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 22 ein Änderungs- und Erweiterungsverfahren durchzuführen.

Der Bebauungsplan Nr. 22 – Wohnen an der Marienstraße – ist rechtskräftig seit März 2001. Ehemaliges Planungsziel war es, die Themen „Mehrgenerationenwohnen“ und „solares Bauen“ in einem Wohngebiet qualitativ miteinander zu vereinen und dafür einen Bebauungsplan aufzustellen. Da anderen Projekten in Datteln zunächst eine höhere Priorität eingeräumt wurde, sind die Wohnideen bis heute nicht weiterverfolgt und realisiert worden.

Aufgrund steigender Nachfrage an Wohnraum und fehlender ausreichender Wohnflächenreserven ist es geplant, den Bebauungsplan Nr. 22 wieder aufzugreifen und durch ein Änderungsverfahren den Gestaltungsentwurf an veränderte Wohnbedürfnisse aber auch an neue Themen wie Klimaschutz, Mobilität, flächensparendes Bauen, Regenwasserbewirtschaftung anzupassen. Sowohl um einen klaren Siedlungsabschluss zum Außenbereich zu erhalten als auch den Meckinghover Weg wirtschaftlicher zu nutzen, wird der Geltungsbereich Richtung Westen und Süden erweitert.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, im gesamten Plangebiet eine große Bandbreite an Wohnformen zu bieten, die den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Das städtebauliche Konzept sieht daher eine Mischung verschiedener Bautypologien und Wohnungsangebote vor. Hierzu gehören Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.

Hinweis: Der städtebauliche Entwurf zu diesem Plangebiet beinhaltet im südlichen Bereich die Darstellung einer weiteren, möglichen Wohnentwicklung in blasser Darstellung. Im Vorgriff auf die zukünftigen Entwicklungsziele in diesem Bereich wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept erarbeitet, das die südlichen Erweiterungsflächen eines zukünftigen, weiteren Bebauungsplanes mit einbezieht. Somit können ganzheitlich die Aspekte wie verkehrliche Erschließung, Wohnkonzept, Regenwasserbewirtschaftung, Grünvernetzung etc. berücksichtigt werden. Aufgrund einer verkehrlichen Voruntersuchung (s. Anhang) ist eine zweite Anbindung in das Wohngebiet vom Süden präferiert worden, um das Wohngebiet verkehrlich zu entlasten. Die zwei Entwurfsvarianten (s. Anhang) unterscheiden sich hinsichtlich der inneren Erschließung, um möglichen Durchgangsverkehr zu vermeiden

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Als ersten Verfahrensschritt hat der Rat am 26.4.2023 beschlossen, für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 22 – Wohnen an der Marienstraße - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches durchzuführen.

Die bereits vorliegenden Entwurfsunterlagen werden hierzu im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich in der Zeit vom

8.7.2024 bis einschließlich 26.7.2024

im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.24 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:

montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

Die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung ist grundsätzlich möglich.

Einreichen von Stellungnahmen

Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist (8.7.2024 bis einschließlich 26.7.2024) bei der Stadt Datteln einreichen:

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de

Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, die Begründung, zwei Entwurfsvarianten und die bereits vorliegenden Gutachten.

Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 26.7.2024 aufgefordert.

Kontakt 

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Elisabeth Grote

Stadtplanung - Mo. vormittags, Di. bis Do.
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Michaela Peeters

Stadtplanung