BAULEITPLANVERFAHREN
– Gewerbepark Hötting –

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5a

Der Rat der Stadt Datteln hat erstmalig am 26.11.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5a - Gewerbepark Hötting - beschlossen. Das Verfahren wurde jedoch zunächst nicht weitergeführt. Das Verfahren wurde mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss am 6.5.2020 wiederaufgenommen und am 13.9.2023 mit dem Beschluss eines leicht modifizierten Geltungsbereiches weitergeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gewerbegebiet im nördlichen Teil des Stadtteils Hötting rund um die Industriestraße zwischen B235 (Ostring) und Höttingstraße und ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt. 

Der Bereich ist heute durch ein Nebeneinander von Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Wohnnutzungen geprägt. Mit der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen städtebaulichen Struktur beabsichtigt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Datteln hat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Hierzu lädt die Stadt Datteln zu einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am 23.6.2025, 17:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Datteln statt (Raum 1.33, 1 Etage, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln).

Die bereits vorliegenden Planunterlagen (Vorentwürfe) werden außerdem vom 23.6.2025 bis einschließlich 7.7.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.22 (Fachdienst Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus.

montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
dienstags und freitags: 8:30 Uhr – 12.00 Uhr

Bei Bedarf ist auch die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung möglich.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Die unten genannten Ansprechpartner*innen stehen Ihnen für Fragen, Hinweise und Erörterungen gerne zur Verfügung. Sie haben während der Auslegungsfrist außerdem die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, z. B.

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.22, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, oder
  • per E-Mail: anregungen@stadt-datteln.de
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiermit über die Planung unterrichtet und um Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 11.8.2025 aufgefordert.

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Christopher Schmalenbeck

Stadtplanung
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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Michaela Peeters

Stadtplanung