BAULEITPLANVERFAHREN
– Gewerbepark Hötting –

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5a

Der Rat der Stadt Datteln hat erstmalig am 26.11.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5a - Gewerbepark Hötting - beschlossen. Das Verfahren wurde jedoch zunächst nicht weitergeführt. Das Verfahren wurde mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss am 06.05.2020 wiederaufgenommen und am 13.09.2023 mit dem Beschluss eines leicht modifizierten Geltungsbereiches weitergeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gewerbegebiet im nördlichen Teil des Stadtteils Hötting rund um die Industriestraße zwischen B235 (Ostring) und Höttingstraße und ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt.

Der Bereich ist heute durch ein Nebeneinander von Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Wohnnutzungen geprägt. Mit der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen städtebaulichen Struktur beabsichtigt.

Bisherige Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss: 26.11.2013 (Bekanntmachung 16.4.2014)

Erneuter Aufstellungsbeschluss: 6.5.2020 (Bekanntmachung: 27.11.2020)

Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs: 13.9.2023 (Bekanntmachung: 17.11.2023)

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Bebauungspläne 5a und 5b

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Christopher Schmalenbeck

Stadtplanung