Wurde ein gemeinsamer Ehe-/Lebenspartnerschaftsname bestimmt, kann Der-/Diejenige dessen Name nicht Ehe-/Lebenspartnerschaftsname wurde, seinen/ihren Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen als Begleitnamen anfügen oder voranstellen.
Namenserklärung: 26,00 €
Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €
Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung (bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland)
Hinweis: In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage mit dem Standesamt.