Vor Oktober 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Mit Einführung des Rechts auf Eheschließung für alle ist es nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft zu begründen. Bestehende Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit. Sofern noch kein Lebenspartnerschaftsname bestimmt wurde kann auch diese Erklärung noch nachträglich abgegeben werden. Hier besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen dem Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen.
Für eine nachträgliche Erklärung des Lebenspartnerschaftsnamens: 26,00 €
Bescheinigung über die Namensführung: 9,00 €
Erklärung über Lebenspartnerschaftsnamen
Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
Lebenspartnerschaftsurkunde
Geburtsurkunden (sofern Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde)