Erfolgt die Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht des Kindes erst nach der Geburt, kann der Geburtsname des Kindes innerhalb von 3 Monaten nach Sorgerechtsbegründung neu bestimmt werden.
Voraussetzungen:
Gemeinsame Sorge erst nach der Geburt
Erklärung beider sorgeberechtigter Elternteile
Ist das Kind bereits 14 oder älter, ist dessen Anwesenheit erforderlich
26,00 €
Geburtsurkunde Kind
Personalausweise/ Reisepässe
Eheurkunde bzw. Sorgerechtsnachweis