Sowohl bei der Erstbeurkundung eines Kindes als auch im späteren Alter gibt es verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung:
Namenserklärung für ein neugeborenes Kind
Für die Namenserklärung bei der Geburt eines Kindes müssen Eltern zum Standesamt. Wenn Sie dort die Erklärung zum Namen und Geburtsnamen, den ihr Kind tragen soll, abgegeben haben, wird der Name mit der Unterschrift auf der Geburtsurkunde bindend. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, können Sie den Namen des Vaters oder der Mutter wählen.