Sind durch einen Bauleitplan Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. der Bau von Gebäuden sowie Straßen und Wegen aufgrund eines Bebauungsplanes) zu erwarten, sind in der Abwägung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Danach ist in der Abwägung auch über die Vermeidung und den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden.
Wesentliche Faktoren für die Beurteilung eines Eingriffs sind die Darstellung und Bewertung von
Die für den Ausgleich notwendigen Flächen und Maßnahmen werden in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag bzw. Ökologischen Fachbeitrag erarbeitet.
In den genannten Fachbeiträgen werden auf der Grundlagen einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Art und Umfang der Kompensationsflächen/-maßnahmen (z. B. Anpflanzung einer Obstwiese oder Anlage einer freiwachsenden Hecke) festgelegt. Ziel ist es, ökologisch geringwertige Flächen (z. B. intensiv genutzte Ackerflächen) durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nachhaltig aufzuwerten.
Die Sicherung der Kompensationsflächen/-maßnahmen erfolgt durch geeignete Darstellungen oder Festsetzungen in den Bauleitplänen oder durch städtebauliche Verträge.
Festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich sind vom Vorhabenträger oder der Stadt durchzuführen. Die Kosten sind auf die Eingriffsverursacher (Vorhabenträger bzw. Grundstückseigentümer) zu verteilen.
Im Baugenehmigungsverfahren für den Außenbereich wird unter Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Recklinghausen über notwendige Ausgleichsmaßnahmen entschieden.
Auskunft:
Frau Zschoche, Raum 2.25, Tel.: 02363/107-354 (vormittags)