Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie Satzungen nach Baugesetzbuch
Mit einem Bebauungsplan wird in einem förmlichen Planverfahren unter Beteiligung von BürgerInnen und Behörden Bauland z. B. für Wohnen oder Gewerbe geschaffen. Nach dem Beschluss des Rates, einen Bebauungsplan aufzustellen, werden die BürgerInnen zunächst im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung beteilig. In der öffentlichen Auslegung, in der Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich ausliegen, können sie Stellungnahmen zum Entwurf vorbringen, über die der Rat vor dem Satzungsbeschluss entscheiden muss. Nach dem In-Kraft-Treten ermöglicht der Bebauungsplan eine Bebauung der Grundstücke nach seinen Festsetzungen.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne wie Entwürfe können Sie beim Fachdienst "Stadtplanung/Bauordnung" einsehen. Die Fristen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Auslegungen werden im Amtsblatt sowie im Internet bekannt gemacht.
Auskunft
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