Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen zur städtebauliche Ordnung, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen in einem Baugebiet, usw.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht können bei der u. a. Dienststelle eingesehen und erläutert werden. Dazu werden die Bauherren beraten, welche Bebauung die Festsetzungen auf einem Grundstück ermöglichen.
Bei Bedarf, z. B. zur Vorlage im Zusammenhang mit einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage, kann die planungsrechtliche Auskunft auch schriftlich erteilt werden. Dieser Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht umfasst die wichtigsten planungsrechtlichen Festsetzungen einschließlich Fotokopien eines ggf. vorhandenen Bebauungsplanes (gegen Gebühr) sowie Hinweise zu sonstigen Bestimmungen, die für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.
Auskunft
Raum 2.23, Tel.: 02363/107-377
Raum 2.24, Tel. 02363/107-340 (Mo. vormittags, Di. bis Do. ganztägig)
Raum 2.24, Tel.: 02363/107-359
Raum 2.25, Tel. 02363/107-344 (nur newPark)
Ihrem Antrag für die schriftliche Auskunft fügen Sie bitte einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterauszug) bei.