Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan legt die allgemeine Art der Nutzung von Grundstücken z. B. Landwirtschaft, Wohnbauflächen, Wasserflächen, Wald, im Stadtgebiet fest.
Ein Recht für den Grundstückseigentümer sein Grundstück zu bebauen, gewährt nicht der Flächennutzungsplan, sondern erst der daraus entwickelte Bebauungsplan.
Den gültigen Flächennutzungsplan sowie den Erläuterungsbericht können Sie beim Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung einsehen.
Auskunft:
Raum 2.23, Tel.: 02363/107-377
Raum 2.24, Tel.: 02363/107-340 (mo. vormittags, di. bis do. ganztägig)
Raum 2.24, Tel.: 02363/107-359
Raum 2.25, Tel.: 02363/107-344 (nur newPark)