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Wahlurne
KOMMUNALPOLITIK
Demokratie leben
Demokratie und Grundsätze für die Wahlen

Wahlen

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie. In dieser Staatsform übt das Volk die Herrschaftsgewalt aus. Demokratien zeichnen sich unter anderem aus durch Achtung der Menschrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen.

Deutschland ist eine repräsentative Demokratie: Seine Bürger herrschen durch gewählte Vertreter. Gemeinsam bilden diese Volksvertreter den Bundestag. Er erlässt die Gesetze stellvertretend für das Volk.

Artikel 28 des Grundgesetzes legt fest, dass auch in den Gemeinden und Kreisen eine Vertretung bestehen muss, die durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen des Volkes legitimiert sein muss.

Die Wahlgrundsätze im Einzelnen:

  • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Mindestalter) wählen darf.
  • Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern (wie z. B. in den USA) wählen.
  • Frei bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf.
  • Gleich heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt.
  • Geheim bedeutet schließlich, dass kein anderer wissen darf, wie der Wähler gewählt hat - es sein denn, der Wähler gibt dies selbst preis.

Die Wahl selbst ist geheim, die Auszählung der Stimmen aber nicht: Nach Abschluss der Wahlzeit um 18 Uhr werden in den Wahlräumen im Dattelner Stadtgebiet die Urnen geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. Im Rathaus werden die Stimmzettel der Bürger*innen und ausgezählt, die per Briefwahl abgestimmt haben. Ehrenamtliche (Bürger*innen sowie städtische Mitarbeiter*innen) der Wahlvorstände sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Die Auszählung ist öffentlich, also für jeden einsehbar.

Wahlen und Abstimmungen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen

Regelmäßig finden entweder für die gesamte Bundesrepublik oder für den jeweiligen regionalen Bereich in Nordrhein-Westfalen (Land, Kreise, Kommunen) folgende Wahlen statt:

  • seit 1979 die Europawahl (Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland)
  • seit 1949 die Bundestagswahl (Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages)
  • seit 1947 die Wahl zum Nordrhein-westfälischen Landtag
  • seit 1946 die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (Wahl der Mitglieder der Kreistage bzw. Stadträte - die Landräte bzw. Bürgermeister werden seit 1999 direkt gewählt)

Ferner ermöglicht die nordrhein-westfälische Landesverfassung eine unmittelbare Einflussnahme der Bürger mittels Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Auf kommunaler Ebene (Städte bzw. Kreise) gibt es die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren bzw. einen Bürgerentscheid.

Kommunalwahl

Wenn auf Kreis- und Stadt-Ebene gewählt wird

Am 13. September 2020 haben die allgemeinen Kommunalwahlen stattgefunden. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt.

Ergebnis der Kommunalwahl 2020 in Datteln

Mit 56,49 Prozent (vorläufiges amtliches Endergebnis) haben die Bürger*innen Bürgermeister André Dora im Amt bestätigt.

Aufgrund von Überhangmandaten hat der Rat der Stadt Datteln in der aktuellen Wahlperiode nicht 38, sondern 42 Mitglieder.

Historie der Wahlbeteiligung zur Wahl des Rates in Datteln

15.09.1946:    79,3 Prozent
09.11.1952:    81,3 Prozent
28.10.1956:    82,3 Prozent
08.07.1962:    85,7 Prozent
27.09.1964:    84,4 Prozent
09.11.1969:    78,1 Prozent
04.05.1975:    88,5 Prozent
30.09.1979:    75,0 Prozent
30.09.1984:    70,5 Prozent
01.10.1989:    66,6 Prozent
16.10.1994:    81,7 Prozent (mit Bundestagswahl)
12.09.1999:    60,6 Prozent
26.09.2004:    56,8 Prozent
30.08.2009:    53,4 Prozent
25.05.2014:    47,3 Prozent - Stichwahl: 36,5 Prozent (mit Europawahl)
13.09.2020:    48,0 Prozent 


Wer ist wahlberechtigt bzw. wählbar?

Jede*r Wähler*in hat  grundsätzlich fünf Stimmen - eine für jede Wahl (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Rat der Stadt, Ruhrparlament)

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag...

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Datteln bzw. im Kreis Recklinghausen hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählbar als Landrat bzw. Bürgermeister ist, wer am Wahltag...

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wählbar für den Kreistag bzw. Rat ist, wer am Wahltag...

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Datteln bzw. im Kreis Recklinghausen hat und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wer ist gewählt?

Als Bürgermeister bzw. Landrat ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt - eine Mehrheit von einer Stimme reicht aus. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Sofern es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag gibt, ist der/die Bewerber*in gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler*innen für sie bzw. ihn entschieden hat und sich mindestens 25 vom Hundert der Wahlberechtigten für ihn bzw. sie entschieden haben. Erhält von mehreren Bewerber*innen keine*r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am dritten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenanteile erhalten haben. Dabei ist der- bzw. diejenige gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Der Kreistag (72 Mitglieder) und der Rat der Stadt Datteln (38 Mitglieder) werden je zur Hälfte in den Wahlbezirken (im Kreis Recklinghausen somit 36 und in Datteln 19) sowie über die Reservelisten gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er den Wahlbezirksbewerber vor Ort direkt und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe wählt, für die der Kandidat aufgestellt ist. Es handelt sich um ein zweistufiges Mischsystem, das aus vorgeschalteter Mehrheitswahl (1. Stufe) und nachfolgender ausgleichender Verhältniswahl im ganzen Wahlgebiet (2. Stufe) besteht.

Besonderheit im Gegensatz zur Landtags-, Bundestags- bzw. Europawahl:

Eine Sperrklausel (5-Prozent-Klausel) gibt es im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht seit 1999 nicht mehr. Jedoch muss die Partei oder Wählergruppe rein rechnerisch mindestens einen bestimmten Anteil an Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten.

Für die Wahl der Verbandsversammlung zum Ruhrparlament gibt es eine Sperrklausel von 2,5 Prozent.

Landtagswahl

Wenn Abgeordnete aus 128 Wahlkreisen aus dem ganzen Land gewählt werden

Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgern Nordrhein-Westfalens (NRW) gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes - derzeit knapp 18 Millionen Einwohner*innen.

Im Regelfall alle fünf Jahre werden die Abgeordneten von den Wahlberechtigten nach einem Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seinen Wohnsitz seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW hat und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bei der Landtagswahl hat jede*r Wähler*in zwei Stimmen: eine Erststimme für die Direktwahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

Erst- und Zweitstimme

NRW ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Demnach werden von den grundsätzlich 181 Abgeordneten 128 in den Wahlkreisen mit der Erststimme mit relativer Mehrheit gewählt, die übrigen mit der Zweitstimme über die Landesliste.

Stehen einer Partei nach dem Gesamtergebnis mehr Sitze zu als sie durch Direktmandate errungen hat, besetzt sie die ihr zustehende Zahl der Restsitze mit den Kandidaten der Reserveliste (Verhältniswahl). Erst hierdurch erhalten kleinere Parteien, welche in einem Wahlkreis kein Direktmandat erringen konnten, die Möglichkeit, Abgeordnete in den Landtag zu entsenden.

Überhangmandate

Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach dem Gesamtstimmenanteil zustehen würden (sog. Überhangmandate), wird die Anzahl der Gesamtmandate so weit erhöht, dass - unter Aufrechterhaltung einer ungeraden Gesamtzahl - auch die übrigen Parteien eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Relation von Mandaten erreichen, wie sie die durch Mehrsitze erfolgreichste Partei erzielt hat (Ausgleichsmandate).

Wählbar in den Landtag ist jeder Wahlberechtigte, sofern kein Ausschluss vom passiven Wahlrecht gegeben ist.

Weitere Informationen zum Landtag finden sie hier.

Bundestagswahl

Die Volksvertreter der Bundesrepublik werden für vier Jahre gewählt

Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und das maßgebliche Gesetzgebungsorgan. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf vier Jahre gewählt werden.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erst- und Zweitstimme

Jede*r Wähler*in, hat zwei Stimmen, da die eine Hälfte der Bundestagsmandate mit der Erststimme direkt über die 299 Wahlkreise des Bundesgebiets vergeben wird. Mit dieser Erststimme wählt der Wähler also den regionalen Vertreter im Bundestag (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt und darüber entschieden, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien insgesamt im Bundestag vertreten sind. Allerdings gilt auch hier die 5-Prozent-Sperrklausel.

Überhangmandate

Insgesamt werden so mindestens 598 Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewählt. Hinzu kommen unter Umständen noch die so genannten Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Da alle direkt gewählten Abgeordneten auf jeden Fall einen Sitz bekommen, verfallen diese Überhangmandate nicht.

Wählbar in den Bundestag sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ferner darf kein Wahlausschlussgrund vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters. 

Europawahl

Die Politik der EU mitbestimmen

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union (EU). Die Europawahl als demokratischer Akt ist somit das den Bürger*innen eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten werden nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter*innen werden daher in den Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die Abgeordneten aus der Bundesrepublik für das Europäische Parlament nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, die für ein Bundesland (Landesliste) oder für alle Länder (Bundeslisten) aufgestellt werden. Eine Sperrklausel gibt es nicht.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Ferner können auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger der anderen EU-Mitgliedsstaaten (ggf. nach vorherigem Antrag beim Wahlamt) an der Wahl teilnehmen. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle in Deutschland wohnenden oder sich sonst gewöhnlich aufhaltenden Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ferner darf kein Wahlausschlussgrund vorliegen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Seniorenbeiratswahl

Die Interessen der älteren Mitbürger*innen vertreten

Seit 2000 findet die Wahl des Seniorenbeirats in Datteln im 5-Jahres-Rhythmus statt. Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Bürger*innen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Wochen vor der Wahl in Datteln haben. Wer das Kommunalwahlrecht nach deutschem Recht nicht besitzt, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten - mit Ausnahme von Mitarbeitern der Stadt Datteln sowie der Ratsmitglieder. Nicht wählbar ist außerdem, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?

Die Aufgaben sind in der Satzung des Seniorenbeirats festgelegt.

Fragen zur inhaltlichen Arbeit beantwortet Ihnen:

Florian Horstick, Leiter Fachdienst Soziales
Tel.: 02363/107-270

Ergebnis der Seniorenbeiratswahl 2021

Bei der Seniorenbeiratswahl am 16.6.2021 holte die CDU-Seniorenunion mit 27,41 Prozent die meisten Stimmen (817) und belegte drei Plätze im Seniorenbeirat – allesamt Frauen: Margarete Kelch, Anneliese Nosek und Heike Sula.

Knapp dahinter mit 783 Stimmen (26,27 %) liegt die Liste der SPD und verfügt mit Andrea Habisch und Karl-Heinz Burger über zwei Plätze im Seniorenbeirat.

Als Einzelbewerber*innen setzen sich durch: Herbert Wenner (401 Stimmen), Klaus Hermann (247), Erhard Krumnack (198) und Rosemarie Lill (186).

10.533 Wahlberechtigte über 60 Jahren waren aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 28,47 Prozent, insgesamt wurden 2.981 gültige Stimmen abgegeben. 

Integrationsrat

Die politische Vertretung der Migrant*innen in unserer Stadt

1995 wurde der Ausländerbeirat in Datteln erstmals in Datteln gewählt - als Interessenvertretung der in Datteln lebenden Ausländer*innen. Er bestand aus zehn Mitgliedern. Im Februar 2010 wählten die Wahlberechtigten erstmals ihre Vertreter für den Integrationsrat, als Nachfolger des Ausländerbeirats. Neben den maximal elf von den Wahlberechtigten direkt gewählten Mitgliedern bestellt der Rat der Stadt Datteln weitere. Zurzeit gibt es in Datteln keinen Integrationsrat.

Ergänzende Informationen zur Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer

  1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach Paragraf Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.8.2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl ihre Wohnung in Datteln, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben. Ferner darf kein Ausschluss vom Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer*innen, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem Paragrafen 1 Abs. 2 Nummern 2 oder 3 keine Anwendung findet und/oder die Asylbewerber*innen sind.

Wahlräume

Im Dokument unten finden Sie die Übersicht über die Wahlräume, in denen Sie Ihre Stimme(n) abgeben. Barrierefreie Wahlräume sind gekennzeichnet. In welchem Wahlraum Sie wählen, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ fragen Sie beim Wahlamt der Stadt Datteln nach.

Weitere Dokumente:

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Thorsten Liebermann

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Angelina Hördemann

Wahlamt