Wenn Kampfmittel entschärft werden müssen

Aktueller Verdachtspunkt: SCHILLERSTRASSE

Verdachtspunkt Schillerstraße: Entwarnung!

Ein Blindgänger wurde gefunden. Weil der aber zum Teil schon explodiert ist, muss der Blindgänger nicht entschärft werden. Es ist keine Evakuierung erforderlich.

Verdachtspunkt Schillerstraße: Öffnung am 18. April 2024

Messungen an der Schillerstraße haben ergeben, dass sich ein metallischer Gegenstand im Boden befindet. Um was es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Vielleicht ist es „nur“ ein rostiger Eimer oder auch ein Blindgänger, der entschärft werden muss. Kurzfristig hat sich ergeben, dass Mitarbeiter*innen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Arnsberg die Stelle am Donnerstag, 18. April 2024, vormittags untersuchen.

Aktuell steht nicht fest, ob sich ein Blindgänger im Boden befindet. Sollte jedoch ein Blindgänger mit Zünder gefunden werden, der entschärft werden muss, müssen auf jeden Fall alle Bürger*innen ihre Wohnungen und Häuser verlassen, die in einem Radius von 250 Metern wohnen. Muss ein größeres Kampfmittel entschärft werden, kann sich der Radius auf 500 oder 1.000 Meter erhöhen.

Die möglichen Evakuierungsbereiche für 250 und 500 Meter werden zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.

Aufenthaltsraum

Die Dauer einer möglichen Entschärfung inklusive Evakuierung der Anwohner*innen lässt sich vorab leider nicht abschätzen – unter Umständen kann sich die Maßnahme bis in die Abendstunden ziehen. Als Aufenthaltsraum steht Anwohner*innen das Familienbüro Nord (Heibeckstraße 3) zur Verfügung, wo sie während einer möglichen Entschärfung unterkommen können.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs)

❓ Wie erfahren Sie, dass es zu einer Entschärfung kommt?
❗ Mitarbeiter*innen der Stadt Datteln werden an jeder Wohnung, an jedem Haus anklingeln, das geräumt werden muss. Außerdem informieren wir Sie über auf der Startseite von www.datteln.de, über Facebook, Instagram und Twitter und über die Warn-App Nina. Außerdem informieren wir die Medien

❓ Wie lange kann die Entschärfung inklusive Evakuierung dauern, wenn ein Blindgänger gefunden wird?
❗ Das ist leider nicht absehbar. Es können wenige Stunden sein, es kann sich aber auch bis zum Abend oder länger hinziehen.

❓ Wo können Sie sich bei einer möglichen Entschärfung aufhalten?
❗ Die Stadtverwaltung stellt Aufenthaltsräume für Anwohner*innen bereit (s. o.), die nicht die Möglichkeit haben, sich während einer möglichen Entschärfung bei Verwandten, Freunden oder Bekannten aufzuhalten.

❓ Woher erfahren Sie, dass Sie nach einer möglichen Entschärfung wieder nach Hause können?
❗ Wir informieren Sie über die Startseite von www.datteln.de, über Facebook, Instagram und Twitter und über die Warn-App Nina. Außerdem informieren wir die Medien.

    Was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung verlassen müssen
    • Wenn Sie das Haus wegen einer Bombenentschärfung verlassen, denken Sie bitte daran, dass es mehrere Stunden bis zu Ihrer Rückkehr dauern kann.
    • Nehmen Sie wichtige Medikamente und Ihre Ausweispapiere mit.
    • Versorgen Sie Ihre Haustiere ausreichend oder nehmen Sie sie mit.
    • Bitte verlassen Sie Ihr Haus zeitnah, wenn Sie von den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung darum gebeten werden. Wenn Sie sich weigern, verzögern Sie den Beginn der Bombenentschärfung, verlängern unnötig die Dauer der Abwesenheit für alle und verärgern damit Ihre ebenfalls betroffenen Nachbar*innen. Wenn Sie das Haus nicht verlassen, obwohl Sie dazu aufgefordert werden, kann das mit einer Geldstrafe geahndet werden, die mitunter im vierstelligen Bereich liegen kann (Straftatbestand).
    Service-Telefon (am Tag der möglichen Entschärfung)

    Wenn Sie Fragen haben, erhalten Sie am Tag der Überprüfung des Verdachtspunkts weitere Infos unter der Telefonnummer 02363/107-400 zu den Öffnungszeiten des Rathauses.

    Kranken- oder Liegendtransport

    Sollte feststehen, dass ein Blindgänger entschärft werden muss und Sie einen Kranken- oder Liegendtransport am Tag der Evakuierung benötigen, melden Sie sich am Tag der Entschärfung zeitnah unter 02363/107-400.