Vom Verdachtspunkt zur möglichen Entschärfung

Kampfmittelbeseitigung

Blindgänger: Vom Verdachtspunkt zur möglichen Entschärfung

Im Zweiten Weltkrieg sind etliche Bomben auf Datteln gefallen. Einige liegen noch immer unentschärft im Boden. Finden Bauarbeiten statt, müssen mögliche Blindgänger zuvor entschärft werden. Je nach Größe der Bombe wird das Gebiet festgelegt, in dem sich keine Person mehr aufhalten darf: bei einer 250-Kilo-Bombe im Radius von 250 Metern, bei einer 500-Kilo-Bombe von 500 Metern.

Aktueller Verdachtspunkt

Gibt es einen Verdachtspunkt, liefern Luftbildaufnahmen Anhaltspunkte darüber, dass sich ein Blindgänger im Boden befinden könnte. Ob tatsächlich ein Kampfmittel vorhanden ist, ergeben erst entsprechende Grabungen und Messungen.

Wird ein bezündeter Blindgänger gefunden, muss er in der Regel noch am selben Tag entschärft werden. Deshalb laufen Evakuierungsmaßnahmen in den meisten Fällen ziemlich kurzfristig ab.

Das Vorgehen bei der Blindgängersuche ist in der Regel immer gleich:

  • Wenn Baumaßnahmen anstehen, werden Luftbildaufnahmen für diesen Bereich ausgewertet und ggf. weitere Informationen hinzugezogen und vom Ordnungsamt bewertet.
  • Lässt sich ein Verdacht nicht konkret verorten, wird, je nach Bauvorhaben und vermuteter Kampfmittelbelastung, mit Bohrloch- und/oder Oberflächendetektion in der Fläche gesucht. Ist laut Luftbild ein konkreter möglicher Blindgängereinschlag im Luftbild feststellbar, wird auch konkret an dieser Stelle gesucht.
  • Konkrete Blindgängereinschläge werden mithilfe magnetischer Oberflächendetektion und bei Bedarf mit Bohrlochdetektion untersucht.
  • Die entsprechenden Messungen wertet die Bezirksregierung Arnsberg aus. Liegen Hinweise auf metallische Körper im Erdreich vor, wird an dieser Stelle gegraben.
  • Erschwerend kommt hinzu, dass sich Einschlagspunkte nicht immer auf freiem Feld befinden, sondern oft auch unter Bäumen, an Hecken, unter Garagen oder sogar unter Häusern.
  • Erst nach dem Abschluss des Aufgrabens kann festgestellt werden, ob ein Kampfmittel vorliegt. Und falls ja, um welches Kampfmittel es sich handelt, in welchem Zustand es sich befindet und ob es einen Zünder hat und falls ja, welchen.
  • Stößt der Feuerwerker bei den Grabungen auf ein Kampfmittel, muss es zeitnah - also in der Regel am selben Tag - entschärft und geräumt werden.

Muss ein Blindgänger entschärft werden, müssen Anwohner*innen aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Entschärfung ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Wer konkret betroffen ist, hängt von der Größe und Lage des Blindgängers ab. Die Stadtverwaltung wird betroffene Bürgerinnen und Bürger zeitnah über die Medien, über die städtische Internetseite und über Facebook darüber informieren.