Nach dem Archivgesetz können alle im Archiv vorhandenen Unterlagen von allen interessierten Personen eingesehen werden. Einschränkungen gibt es nur, wenn aus Datenschutzgründen bestimmte Sperrfristen noch nicht abgelaufen sind oder wenn der Erhaltungszustand einer Archivalie so schlecht ist, dass sie durch eine Benutzung weiter beschädigt würde.