Kennzeichnungspflicht für Pferde
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Gültig ist das Reitkennzeichen nur mit der aufgeklebten Jahresplakette des jeweils laufenden Kalenderjahres.
Die Jahresplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres wird sie ungültig und muss für das Folgejahr erneuert werden.
Kennzeichen und Plakette erhalten Sie beim Kreis Recklinghausen