Anspruch auf Unterhaltsvorschuß hat ein Kind,
Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz müssen schriftlich vom Alleinerziehenden beim Jugendamt des Wohnortes des Kindes und des Antragstellers beantragt werden.
Kontakt:
Rathaus
Jugendamt
Genthiner Straße 8
Zimmer 1.06, Tel: 02363/107-231 und -426
E-Mail: jugend@stadt-datteln.de
Personalausweis bzw. Aufenthaltsgenehmigung, Geburtsurkunde des Kindes, Unterhaltsurteil (wenn vorhanden)- Scheidungsurteil (wenn vorhanden)- Vaterschaftsfeststellung (wenn vorhanden)