
Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einleitung bzw. Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids.
Mit einem Bürgerbegehrens beantragen die Bürgerinnen und Bürger (Kommunalwahlberechtigte), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Das Bürgerbegehren ist somit die Voraussetzung für einen eventuell nachfolgenden Bürgerentscheid. Dieser folgt automatisch, falls der Rat einem zulässigen Bürgerbegehren nicht entspricht.
Das Bürgerbegehren muss bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen (u. a. eindeutige Fragestellung, Benennung von maximal drei Vertretungsberechtigten, Mindestanzahl von Unterschriften).
Wer ein Bürgerbegehren einleiten möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Fachbereich Zentrale Dienste in Verbindung setzen. Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie auch auf beim Innenministerium NRW.
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Datteln