Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie z. B. Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns amtlich beglaubigen zu lassen.
Beglaubigung von Schriftstücken
Notwendige Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Originaldokument(e), welche beglaubigt werden sollen
Gebühren
- 4,20 € je zu beglaubigendem Dokument
- 0,70 € je DIN A4 Kopie (ersten 10 Kopien)
- 0,40 € je DIN A4 Kopie (ab der 11 Kopie)
- 0,90 € je DIN A3 Kopie
Bearbeitungsdauer
- Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt
Hinweise
- Das Bürgerbüro darf Kopien und Abschriften nur beglaubigen, wenn diese durch eine deutsche Behörde ausgestellt worden sind oder einer Behörde vorgelegt werden sollen.
- Für die Beglaubigung ist das Originalschriftstück vorzulegen.
- Eine Fotokopie kann mitgebracht werden (Ausnahme: Bei Beglaubigungen von Ausweisen/Pässen oder ausländischen Dokumenten müssen die Fotokopien vor Ort gemacht werden).
Ausnahmen: Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (keine abschließende Aufzählung)
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Personenstandsurkunden) - Bitte wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt
- Einverständniserklärungen für Minderjährige bei Auslandsreisen - Bitte wenden Sie sich an einen Notar
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Generalvollmachten - Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Betreuungsstelle Kreis Recklinghausen
- Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten - Bitte wenden Sie sich an die örtliche Rentenstelle
- Einladungen von Freunden/Verwandten aus dem Ausland
- Erbschaftsangelegenheiten (Erbscheine, Testamente, etc.)
- Eidesstattliche Versicherungen
- Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
- Gerichtsurteile
Beglaubigung von Unterschriften
Notwendige Unterlagen
Gebühren
- 2,50 € (je zu beglaubigender Unterschrift)
Bearbeitungsdauer
- Die Beglaubigungen werden bei Antragstellung sofort ausgestellt.
Hinweis:
- Unterschriften werden durch das Bürgerbüro nur dann beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
- Die Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn Sie in der Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird.