Die Adoption eines Kindes wird von Paaren angestrebt, wenn eine ungewollte Kinderlosigkeit vorliegt oder das leibliche Kind des Ehepaares angenommen werden soll.
Es erfolgt eine rechtliche Zuordnung des Kindes zu "fremden" Eltern, so dass der Gesetzgeber grundlegende Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter der Überschrift "Annahme Minderjähriger" (§§ 1741 ff BGB) festgelegt hat.
Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Basis und Ziel aller Bemühungen.
Die Aufnahme eines Kindes bedarf der ausreichenden Vorbereitung und Überprüfung von interessierten Paaren auf die Geeignetheit, mit den kindlichen Bedürfnissen umzugehen.
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle
Interessierte Bürger wenden sich bitte an die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Datteln und Castrop-Rauxel mit Sitz in Castrop Rauxel.
Kontakt
Tel.: 02305/106-2568, -2527, -2946