Sie möchten eine gesperrte Straße oder einen gesperrten Weg befahren? Hierfür benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird erteilt bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit (diese ist stets zu begründen) und wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bzw. der Bestand der straßenbaulichen Anlagen hierdurch nicht gefährdet wird.
Der Antrag kann entweder schriftlich eingereicht werden oder digital über unser Serviceportal
Bei schriftlicher Antragstellung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Name und Anschrift der antragstellenden Person
E-Mail und Telefonnummer
Informationen zum Fahrzeug (Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Gesamtgewicht)
Anlass/Zeitraum
Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachdienst Verkehr zur Verfügung.
Gebühr: Mindestens 24,00 Euro (abhängig vom Antragsumfang)