In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Auf Verlangen ist das Dokument der Polizei und anderen Behörden vorzulegen. Für den Fall, dass Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht.
Voraussetzungen:
Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass