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![Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln](/sites/default/files/styles/max_650x650/public/2022-10/Rathaus%202020-4-6_0.jpg?itok=GwlzKl6H)
Erfolgt die Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht des Kindes erst nach der Geburt, kann der Geburtsname des Kindes innerhalb von 3 Monaten nach Sorgerechtsbegründung neu bestimmt werden.
Voraussetzungen:
Gemeinsame Sorge erst nach der Geburt
Erklärung beider sorgeberechtigter Elternteile
Ist das Kind bereits 14 oder älter, ist dessen Anwesenheit erforderlich
26,00 €
Geburtsurkunde Kind
Personalausweise/ Reisepässe
Eheurkunde bzw. Sorgerechtsnachweis