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Wer erstmalig eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Die Anmeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.
Notwendige Unterlagen
Gebühr
Bearbeitungsdauer
Hinweis
Bei der erstmaligen Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Personen (unabhängig vom Alter) anwesend sein