Alle Papierführerscheine müssen in den nächsten Jahren in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl