Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Die erforderlichen Unterlagen und der Aufwand für die Prüfung Ihres Antrages hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Nähere Informationen finden Sie in dem Flyer „Ihr Führerschein ist weg?" Besuchen Sie hierzu die Seite des Kreises Recklinghausen.
Informationen zur Neuerteilung und zur MPU gibt es auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen „BAST“.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Hinweis
Die Gebühr für Ihren Antrag beträgt 160,70 Euro. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine sogenannte „Eingangsgebühr". Je nach Aufwand kann eine Gebühr bis zu einer Höhe von 256,00 Euro nachgefordert werden.
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl