Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden.
Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist.
Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden.
Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl