
Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte. Die Antragstellenden müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl
Wichtiger Hinweis:
Eine Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Eine Folgekarte kann frühestens 6 Monate, spätestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Um die Verlängerung bei der Stadtverwaltung Datteln zu beantragen, muss die Fahrerkarte noch mindestens vier Wochen gültig sein.
Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen.