Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte. Die Antragstellenden müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl
Wichtiger Hinweis:
Eine Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Um die Verlängerung bei der Stadtverwaltung Datteln zu beantragen, muss die Fahrerkarte noch mindestens 4 Wochen gültig sein.
Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen.
38,00 € (Abholung der Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt Marl)
41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)