Erlaubnis für eine Gehwegüberfahrt/Bordsteinabsenkung beantragen gem. § 18 StrWG NRW
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden (§ 18 StrWG NRW).
Nach Erteilung der Erlaubnis kann der Grundstückseigentümer die Maßnahme durch einen geeigneten Fachbetrieb durchführen lassen. Der Fachbetrieb muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Alle Ausgaben, die mit dieser Maßnahme anfallen, trägt der Grundstückseigentümer. Auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges ist zu achten, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen.
Beachten Sie bitte den Detailplan einer Regel-Absenkung.
Kontakt
Jens Kozian
Kommunaler Servicebetrieb Datteln
Straßenbau
Emscher-Lippe-Str. 12
45711 Datteln
Telefon: 0 23 63/ 107 314
E-Mail: jens.kozian@stadt-datteln.de
Gebühr für die Genehmigung: 216,00 €
Baukosten je nach Maßnahme, eventuell Kosten für Absperrungen
Ausführung durch eingetragenen Fachbetrieb, Detailplan beachten