Antrag auf Mitteilung der Steueridentifikationsnummer
Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer. Diese dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung, z. B. bei Steuerklärungen. Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürger*innen bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Aus dieser Nummer lassen sich keine personenbezogenen Daten ablesen. Sie behält lebenslange Gültigkeit, sie ändert sich auch nicht, wenn man heiratet oder umzieht. Man findet diese Nummer üblicherweise im Einkommensteuerbescheid.
Sollte die Steueridentifikationsnummer nicht auffindbar sein, haben Sie die Möglichkeit, sich diese erneut mitteilen zu lassen.
Dafür können Sie entweder das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) nutzen oder die Nummer über unser Serviceportal anfordern.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen versenden wir die Mitteilung über Ihre Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Hinweise