Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt des Sterbeortes.
Folgende Urkunden stellt Ihnen das Standesamt aus:
Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Zahlung in bar und per Girocard ist möglich.
Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Urkundengebühr ist vorab zu entrichten.
Bitte vergewissern Sie sich, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden. Für Sterbeurkunden ist das Standesamt der Sterbeortes zuständig.
Hinweise
Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv der Stadt Datteln.
Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
Sterberegister - 30 Jahre
Alle Urkunden und Abschriften aus den Registern: 14,00 Euro
Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro
Urkunden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Rentenzwecke, sind gebührenfrei. Die Urkunden werden entsprechend gekennzeichnet.
Personalausweis oder Reisepass
Bitte geben Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck an.