Anzeigepflicht für große Hunde
Nach der Landeshundeverordnung sind Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern auch dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Kontakt:
Rathaus, Zimmer E.10 und E.08, Tel. 02363/107-205 und 411