Mit dem Kita-Navigator können Sie Ihr Kind ganz bequem für das nächste Kindergartenjahr an einer Kindertagesstätte Ihrer Wahl vormerken. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich über die 19 Dattelner Kindertagesstätten zu informieren.
Frühkindliche Förderung
Gemäß Paragraf 24 des Sozialgesetzbuchs VIII haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Bei besonderem Bedarf kann das Kind auch ergänzend in der Kindertagespflege betreut werden.